Kein fester Zeitraum
Auslösebedingung: Wetter-/Straßenbedingungen
Bei winterlichen Bedingungen müssen die Reifen geeignet sein; Gesetzesänderung wirksam ab 2025-07-01.
Erforderlich
Gültig ab: 2025-07-01
Ab 2025-07-01 gelten als „geeignete“ Winterreifen Winter- oder Ganzjahresreifen mit Schneeflocke (3PMSF).
Mit zeitlichen Beschränkungen erlaubt
Erlaubter Zeitraum:
1.11. -
15.4.
Spikereifen in der Saison erlaubt.
Optional
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