1.11. - 15.4.
Auslösebedingung: Wetter-/Straßenbedingungen
Schnee, Eis oder Schneematsch auf der Fahrbahn
Nicht erforderlich
Winterreifen sind in gängigen Leitfäden anhand der Kennzeichnung M+S und/oder des Schneeflockensymbols erkennbar.
Mit zeitlichen Beschränkungen erlaubt
Erlaubter Zeitraum:
1.10. -
31.5.
Nur bei Fahrzeugen bis 3,5 t zulässig; müssen an allen Rädern montiert sein; lokale Erweiterungen/Einschränkungen möglich
Bei winterlichen Bedingungen vorgeschrieben
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